Pfr. Athenagoras Ziliaskopoulos
Innenpolitik (in Verbindung zur Religion)
Einführung
Vielen dürfte neu sein, dass es sich beim Osmanischen Reich – nach damaligen Maßstäben - bereits um einen Rechtsstaat gehandelt hat. Das heißt, dass es eine feste gesetzliche Ordnung gab, der sich alle Osmanen inklusive dem Sultan selbst dieser Ordnung zu unterwerfen hatten.
Die Grundlage hierfür war das Religionsgesetz, welches die von Mohammed prophezeiten Regeln um Glauben an den einen Gott Allah beinhaltet. Darunter fielen, um es in den den Christen geläufigen Worten zu sagen, Todsünden oder die 10 Gebote, die im Osmanischen Reich Teil der Rechtssprechung waren. Rechtsprobleme, für die es im Religionsgesetz keine Bestimmung gab, wurden durch die vom Sultan erlassenen „weltlichen Gesetze“ geregelt. Rechtsprobleme, die auch in diesem Werk keine Bestimmung fanden, wurden nach dem örtlichen Gewohnheitsrecht verurteilt und bestraft. Auch wurden Ad-hoc-Entscheidungen gemieden.
Des Weiteren gab es innerhalb des Staatssystems auch Regelungen, die dem moderneren Begriff „wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen“ nahe kommen. Dies umfasst z.B. ein genau geregeltes Abgabesystem (heutige Steuern) oder eine gesetzlich festgelegte obere Preisgrenze für alle Hauptversorgungsgüter, was den Fortschritt geradezu herauskristallisiert.
Auch gab es für alle Untertanen (unabhängig von Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit) ein Beschwerderecht, um vor Peinigern oder Übergriffen aus höheren Schichten zu schützen. Solche Beschwerden wurden unmittelbar beim „Großherrlichen Diwan“ vorgetragen, welcher harte Bestrafungen darauf aussetze.
An der Spitze des Staates stand der Sultan, von Europäern „Großherr“ genannt. Er regierte despotisch über das Volk (wobei dieses Wort nicht negativ gesehen werden sollte) und hatte mehr Macht über es, als die absolutistischen Herrscher in Europa, da ihm das gesamte Land auch selbst gehörte.
Er allein entschied nach Maßgabe der Rechtsordnung über Leben und Tod oder über Krieg und Frieden. Auch die höchsten Machtpositionen besetze er nach eigenem Ermessen und widerrief sie auf dieselbe Weise. Bei der Besetzung dieser Stellen achtete er nicht auf Herkunft, Familie, Adelsstand, Reichtum oder Religionszugehörigkeit, sondern wählte seine Männer nach dem Leistungsprinzip aus, wodurch er sich Ärger mit dem Adel ersparte und alle Stellen am gewinnbringensten besetzt waren. Diese Art der Auswahl überraschte und erstaunte europäische Besucher und Gesandte sehr stark, da ihnen dieses Prinzip aus der absolutistischen Staatsform der sie selbst entstammten absolut unbekannt war. So bemerkte z.B. der habsburgische Gesandte um 1550 eben diesen Umstand und äußerte sich dazu:
„Geburt unterscheidet hier keinen von den anderen, Ehre wird jedem nach dem Maße seinen Standes und Amtes erwiesen; da gibt es keinen Rangstreit, die Stelle, die man versieht, gibt jedem seinen Rang. Ämter aber und Stellen verteilt der Sultan selbst. Dabei achtet er nicht auf Reichtum, nicht auf den nebenhaften Adel, nicht auf jemandes Ansehen oder auf das Urteil der Menge: sondern die Verdiente zieht er in Betracht, Sitten, Begabung und Eignung sieht er an; nach seiner Tugend wird jeder ausgezeichnet.“
Wie bereits erwähnt unterlag der Sultan bei diesen Entscheidungen keinen anderen Institutionen, sondern war „nur“ an das Religionsgesetz gebunden.
(Quelle: Matuz, Josef: Das Osmanische Reich)
Das Millet
Im Laufe seines 600jährigen Bestehens in Südosteuropa und Nahen Osten entwickelte sich das Osmanische Reich zu einem multikonfessionellen Gemeinwesen. Dabei war für den rechtlichen Status und die politische Identitätsfindung der Untertanen die Zugehörigkeit zu einer anerkannten und autonomen Religionsgemeinschaft (Millet-System) ausschlaggebend.
Wie Milletsystem nach Ansicht der akademischen Gelehrten definiert wird, ist von hoher Wichtigkeit, um die Welt des Osmanen-Reiches zu betreten und zu versuchen, seine gesellschaftlichen Strukturen zu verstehen. Es soll gemerkt werden, dass das Wort Millet vom arabischen Wort millah kommt, und als „Religion“ übersetzt wird, ein allgemeiner Ausdruck verwendet für eine Vielzahl der Religion im Gegensatz zu din, der wahren Religion des Islam.
Es wird auf den heiligen Koran (Sure 9: 16) bezogen, auf einer vor-Islamischen Gemeinschaft, millat Ibrahim „die Gemeinschaft von Abraham“, obgleich der mittelalterliche Verbrauch sich auf Juden, Christen oder Moslems beziehen kann. Im Osmanen-Reich wird anfangs, je nach Religionszugehörigkeit zum Armenischen, jüdischen und griechischen Millet unterschieden. Das griechische Millet oder Millet-I Rum oder das orthodoxe Millet umschloss Serben, Rumänen, Bulgaren, Vlachen, orthodoxe Albaner und Araber und selbstverständlich Griechen. Natürlich sprachen die Griechen in der Mehrzahl griechisch, doch in den Quellen werden oft, sogar vor dem Fall Konstantinopels 1453, türkisch oder altaisch sprechende Griechen erwähnt, besonders in den Regionen Kayseri (Karamanen) und Thrakien (Gagauz). Erstaunlicherweise benutzten diese Turkophone Gruppen das griechische, und nicht das arabische Alphabet für ihre türkischen Dialekte. Eine Zahl von Griechen in den Regionen Topkapi, Nicäa und Chalkedon sprachen armenisch. Auf der anderen Seite gab es Grecophone Türken. Der osmanische Staat gewährte den Nichtmuslimen in religiösen, rechtlichen, administrativen und erzieherischen Angelegenheiten unter ihrer Führung das Recht der Selbstbestimmung.
Bibliographie
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• Braude Benjamin, Lewis Bernard, Christians and Jews in the Ottoman Empire, The functioning of a plural society, Volume 1, The Central Lands, Holmes & Meier publishers, INC. New York, London 1982
• Elcim Macar, Cumhuriyet Donaminde Istanbul Rum Patrihanesi, Iletisim Yayinlari 2003
• Αλέξης Αλεξανδρής, Θάνος Βερέμης, Πάνος Καζάκος, Βαγγέλης Κουφουδάκης, Χρήστος Λ.Ροζάκης, Γιώργος Τσιτσόπουλος, Οι ελληνοτουρκικές σχέσεις 1923-1987, εκδ.Γνώση.
• Παρασκευας Κονορτας, Οθωμανικες Θεωρησεις για το Οικουμενικο Πατριαρχειο 17ος-αρχες 20ου αιωνα. εκδ. Αλεξανδρεια. Αθηνα 1998
Die Aufgabe der Kirche
Das ökumenische Patriarchat durch die heilige Synode und der höheren Hierarchie, übte nicht nur die Leitung der Kirche im gesamten Reich aus, sondern war zuständig für das Griechen-Millet. Kleriker hatten das Recht zivile Territorialgerichte zu berufen. Die Wahl des Patriarchen wurde vom Sultan bestätigt (Sultans Berat) und der Patriarch versprach Loyalität Seiner selbst und seines Millet gegenüber dem Staat. Er sammelte die Kopfsteuer für den Staat und gewährte für den Frieden des Millet. Für jede Unruhe wurde zuerst der Patriarch verantwortlich gemacht. Alle Ortsbeiräte der Gemeinden des Rum Millet mussten Ihre Angelegenheiten durch den Patriarchen an die Regierung bringen.
Die Existenz einer Gemeinde im Rum Millet setzte das Bestehen eines kirchlichen Baus voraus. Dieser, für die Ausübung der religiösen Pflichten bestimmt, war ein Zeichen des Willens einer Volksgruppe einer christlichen Religion anzugehören. Ohne Kirche oder Priester war eine Kommune verpflichtet, entweder zum Islam überzutreten oder umzusiedeln.
Andererseits wurden alle kirchlichen Ämter nur in Volksabstimmung Besetzt.
Das Patriarchat war, außerdem, mit der Erziehung der Gläubigen beauftragt. Da es im Reich keinerlei staatlich organisierter Erziehungssysteme gab, war es Auftrag der Millet diese Lücke zu füllen. Der romantische Begriff „Geheime Schule“ deutet auf das schulische System im Rum Millet. Dieses wurde von der Kirche in Kooperation mit den Ortsbeiräten organisiert. Kirche war parallel auch Schule und Pfarrer war Lehrer. Bildungszentren gab es in den Klöstern und natürlich wurde an erster Stelle religiöse-kirchliche Erziehung erzielt. Dabei lernten die Schüler Lesen, Schreiben, Rechnen und Naturkunde. In den höheren Stufen lernte man neben Kirchenvätern, klassische altgriechische Literatur und Philosophie. Neben kirchlichen Büchern gab es kleine Schulbücher, meistens im Westen gedruckt. Hierbei muss gemerkt werden, dass das Griechische, als offizielle Sprache des Rum Millet, eine der anerkannten Amtssprachen im Reich war.
Die Kirche, garantierte also einerseits, als wichtiger Faktor des Staatsmechanismus gesellschaftlichen Frieden und andererseits das Aufrechterhalten des Glaubens, der Kultur und der Sprache.
Die Kirche, fern von anderen schönen Geschichten, konnte sich nie vorstellen griechische Nationalpropaganda zu betreiben. Nicht nur weil Phyletismus kirchlichen Kanones widerspricht, sondern weil die Idee der Nation, eine bürgerliche Idee, in den vor-bürgerlichen Kommunen des Ostens bis Ende des 18. Jh. unbekannt war. So konnte das Patriarchat weder für die griechische Nation, noch für eine andere Ethnie sein.
Erst Ende des 18.Jh, im Zuge der Aufklärung, wurde die Idee der Nation unter den einzelnen ethnischen Gruppen des Rum Millet verbreitet. Letztendlich kam es zu Unabhängigkeitskriege und Bildung nationaler Staaten im Gebiet des Reiches. Kleriker waren einige der ersten, die solche Unabhängigkeitsbestrebungen unterstützten oder sogar aktiv beteiligt waren. Offiziell konnte das Patriarchat keinerlei Stellung nehmen, doch im Geheimen befürwortete es jede Freiheitsbewegung.
Die Organisation und Interaktion der Nichtmuslime im Osmanischen Reich
Die nichtmuslimischen Gemeinschaften scheinen von ihrem Status bis zum 19. Jh zufrieden gewesen zu sein. Denn in der klassischen osmanischen Epoche waren sie nicht zu einer Auswanderung oder zum Aufstand gegenüber der Regierung tendiert. Die Menschen in den eroberten Gebieten konnten ihr religiöses und kulturelles Leben fortführen. Die osmanische Regierung hat in den eroberten Gebieten eine Politik der „geographischen Integration“ betrieben, um die Macht des Staates zu sichern.
Das Verhältnis des Osmanischen Reiches zu den Nichtmuslimen verschlechterte sich gegen Ende des18. Jahrhundert. Die Einschränkungen der osmanischen Regierung, wie besondere Bekleidungsvorschriften, Verbot des Reitens und der Benutzung des Bürgersteigs, etc. hatten deren Loyalität gegenüber dem Staat geschwächt (6).
Proportional gesehen bildeten die Türken, die in der Verwaltung dominant waren, eindrittel der Gesamtbevölkerung. Zwei- drittel der Bevölkerung bestand aus Griechen, Armeniern, Juden, Rumänen, Slawen, Albanern und Arabern. Nach Religions- zugehörigkeit bildeten die Muslime die Mehrheit der osmanischen Gesellschaft. Das Verhältnis zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften kann nicht mit "Toleranz" gegenüber Andersgläubigen im modernen Sinne, sondern lediglich mit Duldung und Protektion der nichtmuslimischen Gemeinden seitens des Staates erklärt werden. Insbesondere die Kopfsteuer wurde als eine besonders ungerechte Diskriminierung empfunden. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts nahm die Unzufriedenheit der Nichtmuslime mit ihrer Rechtsstellung zu. Dabei spielten die immer enger werdenden kommerziellen, kulturellen und politischen Beziehungen mit dem christlichen Europa eine wesentliche Rolle. Die Diskussion um das Millet-System erlangte dann im ausgehenden 19. Jahrhundert ihren Höhepunkt und lieferte Europa ein Instrument, sich in die internen Angelegenheiten des osmanischen Staates einzumischen. Im Bewusstsein dieser Sachlage versuchten die osmanischen Reformer durch entsprechende Modernisierungsschritte dem entgegenzutreten.
Die Reformdekrete von 1839 und 1856, besonders aber die osmanische Verfassung von 1876, bedeuteten in dieser Hinsicht das Ende des Ancien régime. Sie verkündeten feierlich Rechtsgleichheit für alle ohne Rücksicht auf Religionszugehörigkeit. So wurde die berüchtigte Kopfsteuer für Nichtmuslime abgeschafft, das Gerichtswesen weitgehend säkularisiert und sogar dasPrinzip der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt. Im Gegenzug sollten die Nichtmuslime auf ihre althergebrachte ”privile- gierte” Stellung verzichten. Die nichtmuslimischen Eliten waren keineswegs geneigt, auf die Schulhoheit der Konfessionsge- meinschaften zu verzichten, weil sie als Faktor der Nationsbildung den Minoritäten außerordentlich zugutekam.
Unter diesen Bedingungen tendierte die osmanische Regierung zur Abschaffung der Millet-Verfassung, indem sie versuchte, die alten religiösen und dynastischen Loyalitäten durch ein säkular und territorial ausgerichtetes Konzept der Staatsnation, dem Osmanismus, zu ersetzen (10). Unter dem Zwang der Lage erfuhr die osmanische Modernisierung eine bemerkenswerte Akzentverschiebung in den Beziehungen einerseits zwischen Europa und dem Osmanischen Reich und andererseits zwischen der Zentralbürokratie und den einzelnen Millets. Dies bedeutete jedoch nicht den völligen Abschied vom Osmanismus; die Muslime rückten nun jedoch in den Vordergrund. Demnach wurde das Augenmerk auf die bislang vernachlässigten anatolischen und arabischen Provinzen gerichtet. Gegenüber den christlichen Bevölkerungsgruppen, die für eine Dezentralisierung des Reiches mit entsprechender regionaler Autonomie eintraten und für dieses Ziel sogar bereit waren, die Großmächte zur militärischen Intervention aufzufordern, pochten die Vertreter der osmanischen Reform auf die Respektierung der osmanischen Souveränität. Diese ”Zentralisten” hatten schon im Jahre 1895 ihre politische Linie wie folgt festgelegt: “Wir fordern Reformen, und zwar nicht für diese oder jene Provinz, sondern für das gesamte Reich, und nicht zugunsten einer einzigen Volksgruppe, sondern zugunsten aller Osmanen, seien sie nun Juden, Christen oder Muslime”(11).
Die muslimische Bevölkerung stand den Unabhängigkeitsbemühungen der christlichen Volksgruppen in den Krisenjahren vor dem osmanisch-russischen Krieg von 1877/78 sehr kritisch gegenüber. Sie erlebten tagtäglich, wie die europäischen Staaten unter dem Vorwand, die Lage der christlichen Bevölkerung zu verbessern, sich in den inneren Angelegenheiten des Reiches eingemischt haben. Paradoxerweise kümmerten sich die europäischen Mächte nicht um die Rechte der Menschen in ihren Kolonien (12). Weder England noch Frankreich dachten an die Einführung von Reformen ähnlicher Art für die muslimische Bevölkerung in ihren Herrschaftsgebieten. Unter diesen Umständen besaß die „tiefsinnige“ europäische Sorge um die Gleichberechtigung der osmanischen Christen freilich nicht einmal den Vorteil, verständlich zu sein.
Die wachsende Macht der christlichen Welt einerseits und die radikalen Ideen der Französischen Revolution andererseits lösten im 19. Jahrhundert bei den christlichen Untertanen der muslimischen Staaten eine Welle der Unzufriedenheit aus. Genau zu der Zeit, als bei den Christen die Bereitschaft, die Einschränkungen zu akzeptieren, abnahm, wuchs bei den Mus- limen die Überzeugung, dass sie unbedingt notwendig waren. Solange die muslimischen Reiche die Überlegenheit behielten, waren sie bereit, den ständigen wachsenden starken Einfluss der Minderheiten auf das Wirtschaftleben zu dulden. Doch als sich im 18. und 19. Jahrhundert zunächst wirtschaftlich und dann militärisch eine Machtverschiebung zwischen Islam und Christenheit vollzog, löste die wirtschaftliche Macht einer Minorität bei ihnen Besorgnis und schließlich Hass aus.
Die Geschichte bietet genügend Beispiele, dass eine verhältnismäßig unterentwickelte Wirtschaft durch den kommerziellen Einfluss einer entwickelten Gesellschaft Impulse erhält. Was im Zeitalter der europäischen Expansion auf dem Vorderen Orient eine besondere Aufmerksamkeit genoss, war die Tatsache, dass bei den folgenden wirtschaftlichen Veränderung auf beiden Seiten Fremde als Akteure und Nutznießer fungierten. Diese Fremden waren Europäer, Ausländer und Angehörige religiöser Minderheiten. Sie bildeten die neue Mittelschicht, die auch unter dem Begriff Comprador-Bourgeoisie bezeichnet werden.
Erst zu einem vergleichsweise späten Zeitpunkt konnte ein neues muslimisches Bürgertum eine gewisse soziale und politische Wirkung zeigen. Es hielt sich in Grenzen und hat in vielen Ländern bereits anderen Elementen Platz gemacht. Unter dem Einfluss der westlichen Güter, Institutionen, Ideen und Bildung entwickelte sich im 18. und 19. Jahrhundert eine türkisch- muslimische bürokratische Bourgeoisie. Sie bestand neben der christlichen Handelsbourgeoisie, die ihre Stellung im Osmanischen Reich wegen dem Handel mit dem Westen stärken konnte. In dem Nationswerdungsprozess der Türken wurde die christliche Handelsbourgeoisie zurückgedrängt. In diesem Prozess wurden die Armenier in Anatolien deportiert; die große Zahl der Griechen verließ Anatolien nach dem Abkommen über Bevölkerungsaustausch; die Juden wanderten nach Europa oder Jerusalem aus und die christlichen Araber beteiligten sich an den arabischen Nationalbewegungen. Das Osmanische Reich verlor die Eigenschaft eines Vielvölkerreiches und verwandelte sich zu einem homogenen Nationalstaat. Die bürokratische Bourgeoisie hat unter Mustafa Kemal Atatürk schließlich den türkischen Nationalstaat gegründet (14).
Die Ära der Modernisierung vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart hat in mancher Hinsicht die Position der Nichtmuslime erheblich gefestigt und sie in anderer Hinsicht wesentlich verschlechtert. Materiell ging es ihnen sehr gut. Als Christen waren sie aufnahmefähiger für westliche Einflüsse und daher auch eher in der Lage, westliche Bildung mit ihren vielen Vorteilen besser zu nutzen. Die Rolle, die Ausländer und Angehörige von Minderheiten im Finanzwesen spielten, lässt sich an einigen Beispielen verdeutlichen. Ein amtliches Dokument aus dem Jahre 1912 führt in Istanbul vierzig Privatbankiers auf, darunter keinen einzigen türkischen Muslim. Unter denen befinden sich zwölf Griechen, zwölf Armenier, acht Juden und fünf Levantiner oder Europäer.
Da sie ihre verbesserte Stellung weitgehend der europäischen Unterstützung verdankten, verließen sich die Minderheiten in hohem Maße auf europäischen Schutz. Viele erwarben den Status geschützter Personen, sei es durch den Erwerb von einer europäischen Staatsbürgerschaft oder durch Protektion der europäischen Mächte. Zur gleichen Zeit wurde ihre Situation erschwert durch andere Forderung und Bestrebungen: Z. B. nach Unabhängigkeit vom muslimischen Staat, nach Gleichberechtigung innerhalb des muslimischen Staates (15).
Die Gleichberechtigung zwischen Christen und Muslime im spätosmanischen Reich scheiterte deshalb, weil viele Christen sie eigentlich gar nicht wollten. Die Griechen in Kreta kämpften nicht um Gleichberechtigung unter osmanischer Herrschaft, sondern um Autonomie oder Einheit mit Griechenland. Anstelle von Gleichheit wollten auch Serben und Rumänen die nationale Unabhängigkeit. Die anhaltende Einmischung der europäischen Mächte in die osmanischen Angelegenheiten verärgerte die Türken. Die Aufstände der Christen verletzten die Gefühle der Muslime und führten letztendlich dazu, dass viele osmanisch und patriotisch eingestellte Türken als Reaktion dazu Nationalisten und Türken im nationalen Sinne wurden (16).
Schluss
Vom 15. Jahrhundert an bis zum Ende des 19. Jahrhunderts gewann der Mittlere Osten allein wegen der Auseinandersetzungen zwischen den Osmanen und den europäischen Staaten eine große geohistorische Bedeutung. Für das Osmanische Reich war das Standhalten in seinem eigenen Gebiet ein Existenzgrund. Die westliche Welt bemühte sich hingegen, die potentielle militärische Bedrohung der Osmanen zurückzudrängen.
Der Aufstieg Europas und die Ausweitung westlichen Einflusses brachten für Christen und Juden große Veränderungen mit sich. Die christlichen Mächte kümmerten sich um die Stellung der Christen in den islamischen Staaten und nutzten ihren Einfluss, um für sie eine rechtliche Gleichstellung zu erreichen und wirtschaftliche Privilegien durchzusetzen. Bei diesem Streben waren Christen die beabsichtigten, Juden die zufälligen Nutznießer (17).
Die Religion war für Muslime, Juden und Christen unter islamischer Herrschaft nicht nur Glaube, sondern die wichtigste Grundlage ihrer Identität. Die nationale Identität einzelner Gruppen nahm in der islamischen Welt keineswegs die Bedeutung ein, die sie im politischen und kulturellen Leben Europas inne hatte (18).
Im Lichte obiger Ausführungen lässt sich feststellen, dass bei der Koexistenz der Christen, Juden und Muslime im Osmanischen Reich die Religionszugehörigkeit keineswegs der einzige bestimmende Faktor gewesen ist. Pauschale Erklärungen wie, den Nichtmuslimen sei der Waffendienst aufgrund ihrer Religion verwehrt worden, entbehren einer soliden Grundlage. Denn als der Sultan mit den Reformdekreten 1839 und 1856 die christlichen Untertanen im Militärdienst den Muslimen gleichgestellt hatte, bestanden sie dann auf die Zahlung der Kopfsteuer. Zum besseren Verständnis des Problems ist vielmehr eine genauere Analyse der konfessionellen Verhältnisse unerlässlich. Ob und inwieweit den Nichtmuslimen im Osmanischen Reich Bürgerrechte gewährt wurden, ist recht umstritten. In der politischen Konstellation der Epoche fällt eine normative Beurteilung des osmanischen Millet-Systems positiv aus, auch wenn es nicht mit den Bürgerrechten und Minderheitenrechten des Nationalstaates im modernen Sinne verglichen werden kann.
Anmerkungen und Literaturverzeichnis
1. Zum Aufstieg und Niedergang des Osmanischen Reiches bis zur Entstehung der Türkischen Republik siehe: Josef Matuz, Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1985.
2. Bernard Lewis, Die Juden in der islamischen Welt. Vom frühen Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert, München: Beck, 1987, S. 38, 45, 60.
3. Aufklärung, eine von Bürgertum getragene Bewegung des 17. und 18. Jahrhunderts, die von England, Frankreich und Deutschland ausgehend sich in ganz Europa durchsetzte. Mit der Kritik an Vorurteilen jeglicher Art und der kritischen Durchleuchtung der gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten, vornehmlich solcher aus Religion, der Politik, der Kunst und den Wissenschaften, zielte die Aufklärung auf eine Veränderung der Menschheit und der Gesellschaft. Instrument der Aufklärung ist die Kritik, Freiheit der Meinungsäußerung und Toleranz der anderen Meinungen. In: Lexikon zur Soziologie, hrsg. von W. Fuchs, R. Klima, u.a., Sonderausgabe, Opladen 1988.
4. Henry Blount, A Voyage into the Levant (1636), Amsterdam 1977, 126 S. Der Originaltitel lautet: A Voyage into the Levant. A Breife Relation of a Journey. Lately performed by Master H.B. Gentleman, from England by the way of Venice, into Dalmatia, Sclavonia, Bosnah, Hungary, Macedonia, Thessaly, Thrace, Rhodes and Egypt, unto Gran Cairo: With particular observations concerning the moderne condition of the Turkes, and other people under that Empire. London, 1636.
5. Zu dem Begriff ”Millet” siehe folgende Beiträge: Michael Ursinus, Zur Diskussion um „millet“ im Osmanischen Reich, in: Südost-Forschungen 48 (1989), S. 195-207; Benjamin Braude und Bernard Lewis (Hrsg.), Christians and Jews in the Ottoman Empire. The Functioning of a Plural Society, 2 Bde., New York und London 1982. Zum Verhältnis des islamischen Staates zu anderen Religionen siehe: Irwin Cemil Schick, Osmanlılar, Azınlıklar ve Yahudiler [Osmanen, Minoritäten und Juden], in: Tarih ve Toplum 29 (Mayıs 1986), 34-42. Elizabeth A. Zachariadou, Co-Existence and Religion, in: Archivum Ottomanicum 15 (1997), 119-129. Bat Yeór, The Dhimmi: Jews and Christians under Islam, Cranbury, NJ, 1985. Youssef Courbage and Philippe Fargues, Christians and Jews under Islam, translated by Judy Mabro, London-New York 1997. Karl Binswanger, Untersuchungen zum Status der Nichtmuslime im Osmanischen Reich des 16. Jahrhunderts mit einer Neudefinition des Begriffes "Dhimma", München 1977. Yavuz Ercan, Osmanlı Yönetiminde Gayrimüslimler. Kuruluştan Tanzimat´a kadar Sosyal, Ekonomik ve Hukuki Durumları [Die Nichtmuslime in der osmanischen Verwaltung. Soziale, wirtschaftliche und rechtliche Lage von der Gründung bis zur Tanzimat], Ankara 2001. Paret, Rudi: Toleranz und Intoleranz im Islam, in: Saeculum 21 (1970), 344-65.
6. Bilal Eryılmaz, Osmanlı Devletinde Gayrimüslim Teb´anın Yönetimi [Die Verwaltung der nichtmuslimischen Untertanen im Osmanischen Reich], İstanbul 1990, S. 215-218.
7. Eryılmaz, a.a.O., S. 12, 38, 51.
8. Lewis, Die Juden in der islamischen Welt, S. 106-117.
9. Ebd., S. 119-121.
10. Fikret Adanır, Der Zerfall des Osmanischen Reiches, in: Das Ende der Weltreiche: von den Persern bis zur Sowjetunion, hrsg. von Alexander Demant, München 1997, S. 108-128, hier: S. 122-123.
11. Zitiert in: Ramsaur, Ernest Edmondson Jr., The Young Turks. Prelude to the Revolution of 1908, 2. Aufl., İstanbul 1982, S. 40-41, Anm. 30: ”Meşveret”, Paris, 3. Dezember 1895.
12. Fikret Adanır, Die Makedonische Frage, ihre Entstehung und Entwicklung bis 1908, Wiesbaden 1979, S. 93.
17. Bernard Lewis, Der Untergang des Morgenlandes. Warum die islamische Welt ihre Vormacht verlor, Bonn 2002, S. 99.
18. Bernard Lewis, Stern, Kreuz und Halbmond. 2000 Jahre Geschichte des Nahen Ostens, München, Zürich 1995, S. 302.